Bassenheimer Hof > Aufnahme

Aufnahmevoraussetzungen

Bassenheimer Hof

Der Bassenheimer Hof ist ein vollstationäres Wohnheim für geistig behinderte Menschen mit Tagesstruktur. Unsere Einrichtung ist kein Pflegeheim im Sinne des SGB XI. Unsere Rechtlichen Grundlagen sind die §§ des BSHG 39 in Verbindung mit 93 ff sowie SGB VIII §§ 35 ff.

Aufgenommen werden Frauen und Männer mit einer geistigen Behinderung.

Nicht nur die Behinderung oder die Form der Verhaltensauffälligkeiten ist für die Aufnahme entscheidend, sondern auch die Bereitschaft mit Anderen einen Lebensraum zu gestalten und mit dem Betreuungsteam zusammenzuarbeiten; allerdings dürfen Suizidalität, Gewalttätigkeit und Suchtproblematik nicht im Vordergrund stehen.

Pflegebedürftige Menschen können wir im Bassenheimer Hof nicht aufnehmen. Für sie eignet sich das Haus Valentin.

Die Hilfen werden nach dem Prinzip der abnehmenden Betreuungsintensität bei zunehmender Eigenverantwortlichkeit in den einzelnen Lebensbereichen flexibel und gestuft angeboten. Es wird generell eine individuelle Probezeit vereinbart.

Aufnahmeverfahren

Bassenheimer Hof

Nach Absprache mit der Heimleitung kann die Bewerberin oder der Bewerber unverbindlich das Haus besichtigen.

Zur Vorbereitung des Vorstellungsgesprächs füllt der Bewerber einen Bewerbungsbogen aus.

Der Bewerber oder die Bewerberin wird dann zu einem Vorstellungsgespräch auf die betreffende Wohngruppe eingeladen.

Der Entscheid über die definitive Aufnahme wird in einem Auswertungsgespräch gemeinsam mit der Heimbereichsleitung gefällt.