Aufnahmevoraussetzungen
Das Haus Valentin ist ein vollstationäres Wohnheim für seelisch und geistig behinderte Menschen mit Tagesstruktur. Unsere Einrichtung ist kein Pflegeheim im Sinne des SGB XI. Unsere Rechtlichen Grundlagen sind die §§ des BSHG 39 in Verbindung mit 93 ff sowie SGB VIII §§ 35 ff.
Aufgenommen werden Frauen und Männer mit einer seelischen Behinderung.
Nicht nur die Erkrankung, die Pflegebedürftigkeit oder die Form der Verhaltensauffälligkeiten ist für die Aufnahme entscheidend sondern auch die Bereitschaft in Gemeinschaft mit anderen Menschen zu leben, soweit dies möglich ist.; allerdings dürfen Suizidalität, Gewalttätigkeit und Suchtproblematik nicht im Vordergrund stehen
Die Hilfen werden nach dem Prinzip der abnehmenden Betreuungsintensität bei zunehmender Eigenverantwortlichkeit in den einzelnen Lebensbereichen flexibel und gestuft angeboten. Es wird generell eine individuelle Probezeit vereinbart.
Aufnahmeverfahren
Nach Absprache mit der Heimleitung kann die Bewerberin oder der Bewerber unverbindlich das Haus besichtigen.
Zur Vorbereitung des Vorstellungsgesprächs füllt der Bewerber ggf. der Betreuer einen Bewerbungsbogen aus.
Der Bewerber oder die Bewerberin wird dann zu einem Vorstellungsgespräch auf die betreffende Wohngruppe eingeladen.
Der Entscheid über die definitive Aufnahme wird in einem Auswertungsgespräch gemeinsam mit der Heimbereichsleitung gefällt.
