MDK Prüfung beim Gerontopsychiatrischen Zentrum in Kiedrich
11.06.2010 11:57
„Noten 1,2 und 1,4 Beleg für hohe Qualität der Betreuung“
Gerontopsychiatrisches Zentrum der SCIVIAS Caritas gGmbH schließt Prüfung durch den MDK erfolgreich ab
Benotung liegt über dem Landesdurchschnitt
Kiedrich, den 20. Mai 2010.- Die Prüfung des Gerontopsychiatrischen Zentrums der SCIVIAS Caritas gGmbH durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ist mit einem sehr guten Ergebnis abgeschlossen worden: Die Abteilung für mobile Menschen mit Demenz erhielt die Gesamtnote 1,2, die stationäre Pflege-Abteilung für Menschen mit Demenz wurde mit der Note 1,4 bewertet. Wir sind sehr zufrieden und sehr stolz auf das Ergebnis“, so Ullrich Wehe, der Geschäftsführer der SCIVIAS Caritas gGmbH. „Zum einen belegt diese Prüfung durch unabhängige Gutachter die hohe Qualität der Betreuung, die wir unseren Klienten anbieten. Zum anderen zeigt sie, dass wir mit beiden Bewertungen besser abschneiden als der Landesdurchschnitt, der bei 1,7 liegt.“
„Wir werden uns nicht auf diesem sehr guten Ergebnis ausruhen“, so der Geschäftsführer. „Es ist vielmehr Ansporn für uns, noch besser zu werden und bei der nächsten Prüfung ebenfalls erfolgreich bewertet zu werden.“ 2002 eröffnet, ermöglicht das Gerontopsychiatrische Zentrum im Kiedricher Valentinushaus alten, demenzkranken Menschen ein Leben in Würde, auch wenn die Kräfte schwinden. Hierzu gehören nicht nur die Hilfe und Pflege, die der einzelne erhält, sondern auch soziale Kontakte und geistige Anregung. Im Zentrum leben mobile und immobile Menschen mit Demenz. Darüber hinaus stehen elf Plätze für Kurzzeitpflege zur Verfügung. Ansprechpartnerin: Benedicta Wendler, 06123/603-220. Mail: wendler@scivias-caritas.de
Zur Erläuterung:
Die Begehung und Bewertung durch den MDK ist seit vergangenem Jahr Basis für die Veröffentlichung der Pflegequalität von Alten- und Pflegeheimen im Internet. Die Prüfungen in den Heimen erfolgen grundsätzlich unangemeldet. Auf Basis des Prüfberichtes erstellen die Landesverbände der Pflegekassen entsprechende Veröffentlichungen für das Internet. Bis Ende 2010 werden alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen vom MDK geprüft. Ab 2011 schreibt der Gesetzgeber jährliche Regelprüfungen durch den MDK vor.
Die Bewertung erfolgt auf der Basis von Noten. Diese setzen sich aus mehreren Dutzend Einzelbewertungen zusammen, die im Rahmen der gesetzlichen Überprüfung der Heime durch den MDK ermittelt werden und vier Qualitätsbereichen zugeordnet sind. Zugeordnet sind: "Pflege und medizinische Betreuung", "Umgang mit demenzkranken Bewohnern", "Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung" sowie "Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene". Ein fünfter Qualitätsbereich „Befragung der Bewohner“ fließt nicht in die Gesamtnote ein. Er wird separat als Bereichsergebnis ausgewiesen.
